auf der Website der Burgergemeinde Laufen-Stadt.
Kanton Basel-Land-schaft erlässt Feuer-verbot im Wald und an Waldrändern
Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- /Einweg- / Gasgrills etc.).
Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Einburgerung
Das Einburgerungsgesuch, das Einburgerungs-reglement und die Einburgerungsverordnung finden Sie unter der Rubrik Politische Rechte / Reglemente oder klicken Sie hier.
Vom Bauholz zum Holzbau
Der Dokumentarfilm "Vom Bauholz zum Holzbau" zeigt den Neubau des Werkhofs der Stadt Laufen vom Baum fällen bis zur Vollendung.
Zum Film klicken Sie hier.