auf der Website der Burgergemeinde Laufen-Stadt.
Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien. Im Kantons-gebiet gilt die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Das Feuerverbot umfasst somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Einburgerung
Das Einburgerungsgesuch, das Einburgerungs-reglement und die Einburgerungsverordnung finden Sie unter der Rubrik Politische Rechte / Reglemente oder klicken Sie hier.
Vom Bauholz zum Holzbau
Der Dokumentarfilm "Vom Bauholz zum Holzbau" zeigt den Neubau des Werkhofs der Stadt Laufen vom Baum fällen bis zur Vollendung.
Zum Film klicken Sie hier.