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Aktuell

Kanton Basel-Land-schaft erlässt Feuer-verbot im Wald und an Waldrändern

Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- /Einweg- / Gasgrills etc.).

 Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

 

Einburgerung

Das Einburgerungsgesuch, das Einburgerungs-reglement und die Einburgerungsverordnung finden Sie unter der Rubrik Politische Rechte / Reglemente oder klicken Sie hier.

 

Vom Bauholz zum Holzbau

Der Dokumentarfilm "Vom Bauholz zum Holzbau" zeigt den Neubau des Werkhofs der Stadt Laufen vom Baum fällen bis zur Vollendung.

Zum Film klicken Sie hier.

 

Termine 2026

Die Termine 2026 sind unter der Rubrik Termine abgelegt.